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Was ändert sich im Neuen Jahr?

Änderungen 2015

Meist mit Kosten verbunden
(Quelle: ©medien Boldt)
GDN - Alle Jahre wieder gibt es Gesetzesänderungen, auf die sich die Bürger einstellen müssen.
Informiert sein ist “Alles“. Ab Januar 2015 treten die Änderungen in Kraft. Es gibt positives und negatives zu berichten. Urteilen Sie selbst und finden Sie heraus, in wieweit Sie betroffen sind.
Porto
Das Porto der Deutschen Bundespost erhöht sich erneut. Ab dem 1. Januar 2015, muss der Kunde 62 Cent für einen Standardbrief bezahlen, statt wie im letzten Jahr 60 Cent. Die Gebühr für einen Kompaktbrief sinkt dagegen von 90 Cent auf 85 Cent.

Mindestlohn
Ab dem neuen Jahr ist der allgemeine, flächendeckende Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vorgeschrieben. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatsbruttogehalt von 1.473 Euro. Ausnahme: Bei Langzeitarbeitslosen kann in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn abgewichen werden. Auch gilt der Mindestlohn nicht für Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Auszubildende und Personen, die ein Pflicht- oder Praktikum von unter drei Monaten abgeschlossen haben.
Der Pflegemindestlohn steigt auf 9,40 Euro pro Stunde im Westen und 8,65 Euro pro Stunde im Osten.

Krankenkassen
Der bisherige Beitrag wird von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt. Da die gesetzlichen Krankenkassen über einen Teil ihrer Beiträge selbst bestimmen können, ist die Vorfreude schnell dahin, die Kassen können nämlich selbst Zusatzbeiträge erheben. Diese dürften im Schnitt bei allen Kassen zunächst bei 0,9 Prozent liegen und in den nächsten Jahren steigen.
Rentenbeitrag
Der aktuelle Rentenbeitragssatz von 18,9 Prozent wird im nächsten Jahr auf 18,7 Prozent sinken. Dies soll unverändert bis 2018 bleiben.
Lebensversicherung
Bei den Kapitallebensversicherungen ändert sich der sogenannte Garantiezins, den Versicherer beim Abschluss von Neuverträgen versprechen. Dieser beträgt dann nur noch 1,25 %. Im Gegenzug dazu steigt die sogenannte Überschussbeteiligung. Hier sollen die Kunden statt 75% jetzt mit 90% beteiligt werden. Bei Altverträgen ändert sich nichts.
Biomüll
Es haben zwar bereits 340 der etwa 400 Stadt- und Landkreise die Biotonne eingeführt, doch ab dem neuen Jahr müssen die restlichen Kreise nachziehen. Bundesweit müssen dann organische Haushaltsabfälle getrennt gesammelt werden. Man will dadurch bezwecken, dass die Stoffe erhöht durch Biogasanlagen oder als Düngemittel genutzt werden.
Autofahrer aufgepasst
Wichtige Dinge ändern sich für den Autofahrer. Fahrzeugschein und Nummernschild erhalten einen verdeckten Zahlen- und einen QR- Code. So können Fahrzeuge künftig online abgemeldet werden. Dies gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar zugelassen werden. Voraussetzung dafür ist ein neuer Personalausweis. Ab 2016 soll es dann auch möglich sein, Fahrzeuge über Internetverbindung anzumelden. Der Gang zur Zulassungsstelle entfällt. Die Pflicht zum Kennzeichenwechsel bei Umzug, ist ebenfalls nicht mehr gegeben.

Für Pkw gilt die neue Abgasnorm Euro-6 und ist für Erstzulassungen verbindlich. Diese Norm soll den Ausstoß von Stickoxiden deutlich reduzieren. Diesel-Selbstzünder dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide ausstoßen. Bei Benzinern gibt es keine Schadstoffwerteänderung.
Hartz IV
Die Regelsätze für Hartz-IV Empfänger steigen. Die Anhebung beträgt gut zwei Prozent. Alleinstehende erhalten so 8 Euro mehr monatlich als bisher. Das ergibt einen Betrag von 399 Euro. Entsprechend steigen auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft, von 353 Euro auf 360 Euro.
Krankheiten/Berufskrankheiten
Im neuen Jahr gelten mehr Krankheiten als Berufskrankheiten. Die Patienten haben nunmehr Anspruch auf Behandlung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Wie Formen des z.B. "weißen Hautkrebses", BK-Nr. 5103: Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung, die Menschen, die lange Jahre in der Sonne arbeiten, bekommen können.
Außerdem wurden 3 weitere neue Berufskrankheiten anerkannt:
BK-Nr. 1319: Larynxkarzinom durch intensive und mehrjährige Exposition gegenüber schwefelsäurehaltigen Aerosolen.
BK-Nr. 2113: Druckschädigung des Nervus medianus im Carpaltunnel (Carpaltunnel-Syndrom) durch repetitive manuelle Tätigkeiten mit Beugung und Streckung der Handgelenke, durch erhöhten Kraftaufwand der Hände oder durch Hand-Arm-Schwingungen
BK-Nr. 2114: Gefäßschädigung der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom)"
Kirchensteuer
Bisher wurde die Kirchensteuer, die als Zuschlag von der Kapitalertragssteuer abgehoben wird, nur auf Mitteilung des Steuerzahlers hin weitergeleitet. Ab 2015 aber führen Banken, Sparkassen, Versicherer und Wohnungsbaugenossenschaften die Kirchensteuer direkt ab.
Selbstbehalt und Unterhalt
Die “Düsseldorfer Tabelle“ zeigt die Leitlinie in Sachen Unterhaltsrecht auf und wurde aktualisiert. Der Selbstbehalt wurde an die Hartz-IV-Sätze angepasst. Konkret: Statt wie bisher 1.000 Euro steht dem zahlenden Elternteil, nun 1.080 Euro zu. Im gleichen Verhältnis sinkt zur selben Zeit die Höhe des Unterhaltsanspruches, so dass unterhaltsberechtigte Ehepartner, mit weniger Geld auskommen müssen.
Heizungen und Öfen
Heizkessels, die vor 1985 installiert wurden dürfen 2015 nicht mehr betreiben werden.Die30-Jahre-Altersgrenze bleibt bestehen. Demnach müssen 2016 also alle Heizkessel ausgetauscht werden, die im Jahr 1985 eingebaut wurden, usw. Ausgenommen von dieser Austauschpflicht sind lediglich Hausbesitzer, die ihr Haus oder ihre Wohnung bereits zum 1. Februar 2002 bewohnt haben.
Bei alten Holzöfen gilt: Modelle, die vor dem Jahr 1975 errichtet wurden und deren Schadstoffausstoß eine bestimmte Grenze überschreitet, müssen mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden.
s zunächst nur für Nordrhein-Westfalen und das Saarland. In NRW soll sie von 5 auf 6,5
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